Bitte beachten Sie, dass die Definition des Begriffes „ZCB-Euro-Swap-Rate“ auf Seite 37 der deutschsprachigen Angebotsunterlage zum Teil offenkundig unrichtig und offenkundig unvollständig von Seite 5 der Rückkaufverpflichtung, der Angebotsunterlage im Volltext als Anhang I angeschlossen, übernommen wurde. Die englischsprachige Definition war richtig. Richtig lautet die Definition wie folgt:
„ZCB-Euro-Swap-Rate“ bezeichnet den Swap-Satz/die Swap-Sätze für Euro-Swap-Transaktionen (ausgedrückt als Prozentsatz) am Tag der Fälligkeitsbestimmung mit einem derartigen Fälligkeitstag, dass der Ausgabepreis der Nullkupon-Anleihen unter Zugrundelegung der unter „KONDITIONEN UND BEDINGUNGEN DER ANGEBOTE - Gesamtgegenleistung für das Umtauschangebot - Gegenleistung für das Umtauschangebot“ beschriebenen Preisformel 90% beträgt. Die jährliche(n) Swap-Rate(s) wird/werden für Euro-Swap-Transaktionen um 11.00 Uhr MEZ (Ortszeit Frankfurt) am Tag der Fälligkeitsbestimmung festgelegt und gegen 11.15 Uhr MEZ (Ortszeit Frankfurt) am Tag der Fälligkeitsbestimmung auf der Bloomberg-Seite ISDA unter „Fixing Rates – Euribor A“ (oder auf einer anderen Bildschirmseite von Bloomberg oder von einem anderen Informationsdienst, der als Nachfolger einer solchen Bloomberg-Seite für die in diesem Absatz beschriebene Anzeige entsprechender Sätze fungiert) angezeigt. Soweit erforderlich, wird/werden die jährliche(n) Swap-Rate(s) unter Verwendung einer linearen Methode interpoliert, um die ZCB-Euro-Swap-Rate zu ermitteln.